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Auszug aus der Benutzungsordnung für externe Benutzer

(Stand: April 1996 - letzte Ergänzung Juli 2005)

Deutsches Krebsforschungszentrum
Zentralbibliothek
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg


Zutritt nur mit Benutzerausweis. Bitte Ausweis unaufgefordert bei der Aufsicht (ab 18.00 Uhr und samstags auch beim Pförtner) vorlegen. Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig an der Eingangstür zur Bibliothek sowie ggf. online angekündigt (vgl. Öffnungs- und Servicezeiten der Zentralbibliothek).


Verhalten in der Bibliothek

Im gesamten Bereich der Bibliothek ist Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Taschen, Schirme, Mäntel oder andere Überbekleidung sind an der Garderobe abzulegen. Schließfächer können nach Einwurf einer 1-EUR-Münze benutzt werden. Die Schließfächer bitte am Abend räumen, ansonsten kann das Pfandgeld - bei gelegentlicher Kontrolle - eingezogen werden. Für den Inhalt der Schließfächer übernimmt die Zentralbibliothek keine Haftung.


Benutzung des Lesesaals

Die Zentralbibliothek ist Präsenzbibliothek für die Mitarbeiter des DKFZ. Externe sind als Gäste zugelassen. Ausleihen von Literatur für Externe ist leider nicht möglich. Mitgebrachte Bücher bitte beim Verlassen der Bibliothek unaufgefordert der Aufsicht zur Kontrolle vorlegen.

Tischreservierungen sind mit Rücksicht auf die geringe Platzzahl nicht möglich. Beim Verlassen der Bibliothek oder bei längerer Abwesenheit (mehr als 30 Minuten) ist der Arbeitsplatz zu räumen. Andernfalls kann das Bibliothekspersonal im Bedarfsfall den Tisch räumen.


Bücher aus dem Magazin und den Schränken

Literatur aus dem Magazin wird stündlich zwischen 9.00 und 15.45 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) bereitgestellt. Hierzu bitte grünen Leihschein bei der Ausleihe abgeben. Aus dem Magazin bestellte Literatur wird drei Tage bei der Ausleihe deponiert, bevor sie ins Magazin zurückgeht.

Diebstahl-gefährdete Literatur wie z. B. Lehrbücher etc., die in den Schränken hinter der Auskunft unter Verschluß steht, wird ebenfalls gegen den ausgefüllten grünen Leihschein von der Auskunft ausgegeben.

Kopiermöglichkeiten in der Zentralbibliothek

10 Minuten vor Schließung der Bibliothek werden die Kopierer vom Bibliothekspersonal abgeschaltet.


Evtl. Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Der Bibliotheksleiter kann demjenigen, der gegen die Bibliotheksordnung verstößt, zeitweise oder dauernd Benutzungsbeschränkung auferlegen oder ihn von der Benutzung der Bibliothek ausschließen.



Die Bibliotheksleitung

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