MAK-Wert
Der MAK-Wert gibt die maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes für flüchtige Chemikalien und Stäube am Arbeitsplatz an. Diese Maximalmenge beeinträchtigt nach dem aktuellen Wissensstand auch bei einer wiederholten und langfristigen Exposition nicht die Gesundheit der Beschäftigten und belästigt diese nicht übermäßig. Für die Bewertung wird eine tägliche Exposition von acht Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zugrunde gelegt. Der Wert wird in der Regel als Durchschnittswert über den Zeitraum eines Arbeitstages oder einer Arbeitsschicht angegeben. Bei der Bewertung werden die Wirkungscharakteristika der Stoffe und nach Möglichkeit auch die Besonderheiten der Belastung am Arbeitsort berücksichtigt. Zudem werden die krebserzeugende und die sensibilisierende Wirkung der Stoffe bewertet sowie die Giftwirkung nach Aufnahme über die Haut, die Gefährdung der Schwangerschaft und die Keimzellmutagenität.
Die MAK-Werte werden von der MAK-Kommission (Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe) festgelegt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.